Besitzt eine Felge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), darf sie ohne Einschränkung und Neueintragung montiert werden. 

Felgen eintragen lassen

Es muss überprüft werden, ob das Fahrzeug, für das die Felge vorgesehen ist, in der Liste der ABE aufgeführt ist. Für manche Felgen ist trotz gültiger ABE das Einverständnis eines TÜV-Prüfers nötig. Ist das der Fall, ist das in der ABE unter dem Punkt "A01" vermerkt. Auf jeden Fall sollte die betreffende ABE bei jeder Fahrt mitgeführt werden, um bei einer Polizeikontrolle die Rechtmäßigkeit des Umbaus belegen zu können.


Achtung bei Teilegutachten

Ähnliches gilt für die EG beziehungsweise ECE-Typengenehmigung, die im Grunde genommen eine ABE auf europäischer Ebene darstellt. In einem Teilegutachten sind die Vorgaben zum Anbau von Tuning-Teilen aufgeführt. Bei den Felgen werden hier auch verschiedene Rad- und Reifenkombinationen und Einpresstiefen vorgegeben. Wenn die Felge nur über ein Teilegutachten verfügt, bleibt nur der Weg zur Prüforganisation, um die Felge eintragen zu lassen.

Dann ist eine Einzelabnahme nötig

Wenn weder eine ABE/ECE noch ein Teilegutachten vorliegt, muss man die Felge auf alle Fälle eintragen lassen. Allerdings besteht dann durchaus die Gefahr, dass der Prüfer die Eintragung verweigert. Deswegen ist es ratsam, beim TÜV anzurufen und sich zu informieren, wie die Chancen stehen. Hat man ein Vergleichsgutachten zur Hand, erhöht das die Chancen einer Eintragung deutlich.